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Gebäude und Infrastruktur

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Übersicht

1.9 Klimaneutralität in Bausektor

1.10 Weitere Ideen m Bereich Gebäude und Infrastruktur

1.9 Klimaneutralität im Bausektor

Sanierungen statt Abriss: Um bis 2030 netto null im Bausektor zu erreichen, sollen
Treibhausgas-Budgets erstellt werden. Ab 2025 sollen bei allen Neubauten nachgewiesen
werden, dass sie über den gesamten Lebenszyklus netto null Emissionen verursachen. Um
Rohstoffe zu sparen, muss ein Umdenken zu mehr Sanierungen statt Abrissen erfolgen.
Stoffkreisläufe sind zu schliessen (5R-Prinzip). Dazu soll der Rückbau von Gebäuden bei deren
Entwurf eingeplant werden. Sämtliche Heizungssysteme sollen erneuerbar betrieben, auf
Mindestgrössen soll verzichtet werden und Eigentümer*innen einen Teil der Nebenkosten selbst
tragen. Ausschreibungen sollen offene und transparente Verfahren nach SIA Standards sein.

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Klimaneutralität im Bausektor: Gebäude und Infrastruktur verursachen 28 Prozent der Treibhausgase in der Schweiz. Heutige Neubauten haben eine relativ kurze Lebenserwartung von 50 bis 200 Jahren. Um das 1.5° Grad-Klimaziel zu erreichen, fordern wir netto null Emissionen bis zum Jahr 2030. Deshalb und in Anbetracht der langen Betriebszyklen wird klar, dass der Wandel zu klimaneutralem Bauen heute beginnen muss.

Damit der Bausektor diese Ziele beim Klimaschutz erreichen kann, soll ein Treibhausgasbudget analog zu den in der Grazer Deklaration beschriebenen entstehen. Solche 1 Budgets müssen auf Städte, Quartiere, einzelne Bauprodukte, Gebäude oder Gebäudebestandteile sowie auch auf den gesamten Bausektor anwendbar sein und klare Ziel- und Zeitvorgaben enthalten, um spätestens bis im Jahr 2030 netto null Treibhausgas-Emissionen zu erreichen. Dabei ist es wichtig, dass die Anforderungen zielorientiert und lösungsneutral definiert werden, also keine bestimmten Technologien bevorzugt werden. Das fördert Innovation und lässt unkonventionelle Lösungen zu. Der Fokus darf nicht nur auf der Energieeffizienz im Betrieb liegen, da heute fast die Hälfte der Emissionen beim Bau selbst entstehen und Effizienzgewinne grösstenteils durch Rebound Effekte zunichte gemacht werden. Wir brauchen eine Erweiterung des Betrachtungsperimeters. Von der Erstellung bis zum Rückbau sind alle Potentiale zu berücksichtigen.

Heute werden bereits erfolgreich Anstrengungen unternommen, gesundheitsschädliche Baustoffe zu vermeiden – die graue Energie der Baustoffe wird jedoch oft vernachlässigt. Daher soll ab 2025 bei allen Neubauten nachgewiesen werden, dass sie über den gesamten Lebenszyklus netto null Emissionen verursachen. Bei Gebäuden im Besitz der öffentlichen Hand soll dies bereits ab 2022 gelten. Somit dürfen Baustoffe, deren Herstellung sehr energieund CO2-intensiv ist, wie z.B. XPS, EPS, Polyurethan oder Glaswolle, nicht länger künstlich gefördert werden und klimapositive Materialien wie Holz oder andere erneuerbare Baustoffe vermehrt Anwendung finden.

Stoffkreisläufe sind des weiteren zu schliessen. Die Ressourcengewinnung, die nötig ist, um unsere Gesellschaft aufrecht zu erhalten, ist momentan insgesamt und insbesondere bei Beton noch enorm hoch. Nachhaltige, regionale Alternativen wie z.B. Lehm sind hingegen noch sehr teuer. Deshalb soll auch die Baubranche Kreislaufwirtschaft anstreben, was heisst, dass nur noch erneuerbare Rohstoffe in den Kreislauf eingespeist werden. Der erste Schritt dazu besteht darin, die externen Kosten der Rohstoffgewinnung zu internalisieren. Die Wiederbenutzung von Baumaterialien muss günstiger als deren Neubeschaffung werden. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist der Cap and Trade der nicht erneuerbaren Ressourcen wie fossiler oder metallischer Güter. Parallel dazu sollen erneuerbare, regionale, rezyklierte und ökologische Baustoffe gefördert werden. Auch eine Regionalwährung wie der Netzbon könnte regionale Wertschöpfungsketten und Kreisläufe fördern.

Sanierung und Rezyklierung statt Abriss und Entsorgung : Um Rohstoffe zu sparen fordern wir ein Umdenken hin zu mehr Sanierungen von Altbauten statt ständigem Abriss und Ersatzneubau. Bisher werden beim Rückbau von Gebäuden die darin enthaltenen eigentlich wertvollen Ressourcen teilweise als Abfall deklariert, der auf Mülldeponien gebracht oder durch CO2 erzeugende Verbrennung “energetisch verwertet” wird. Nur ca. ⅔ des rückgebauten Materialien wird stofflich wiederverwertet.

Dementgegen fordern wir die Anwendung des 5R-Konzepts: Refuse, Reduce, Reuse, Recycle, Rot. Konkret bedeutet dies, den Bedarf zu reduzieren (Flächeneffizienz), die Nutzung bestehender ungenutzter Strukturen zu optimieren (Zwischennutzungen, Untervermietung, …), Bestandssanierungen durchzuführen, Urban mining zu fördern und letztendlich auf der Deponie Beschränkungen auf organisch verrottbare Abfälle einführen. Um dieses Konzept zu ermöglichen, ist der Rückbau von Gebäuden bereits bei deren Entwurf einzuplanen. Bauteile sind als Kapitalanlage zu verstehen und deshalb nach einem allfälligen Rückbau möglichst intakt wiederzuverwenden und auf Bauteilbörsen zu handeln. Eine Idee wäre eine Meldepflicht der Bauteile und der Aufbau einer Datenbank, die alle Bauteile erfasst und am Ende des Lebenszyklus des Gebäudes verschiedene Wiederverwendungsmöglichkeiten aufzeigt. Die bereits existierenden Plattformen Madaster und Restado könnten zum Beispiel gefördert werden. B austoffe, die bereits eingebaut waren, sollen tiefer besteuert werden. Downcycling, wie dies heute bei Beton oft der Fall ist, ist zu vermeiden. In den Fällen, in denen die Zerstörung von Bauteilen unvermeidbar ist, sollen sie als Recyclingbaustoffe wiederverwendet werden (stoffliche Verwertung).

Kompletter Ausstieg aus fossilen Heizsystemen: Obwohl keine neuen Ölheizungen mehr installiert werden dürfen und der Kanton Basel-Stadt damit ein nationales Vorbild ist, bedauern wir, dass in vielen Fällen bestehende nicht erneuerbare Heizungssysteme weiterhin ersetzt werden dürfen. Deshalb fordern wir einerseits, dass per sofort alle neuen Heizungssysteme und der Ersatz bestehender Heizungssysteme 100% erneuerbar sein müssen, was bedingt, dass keine Öl- und Erdgasheizungen mehr installiert werden. Zweitens sollen bestehende nicht erneuerbare Heizungssysteme nicht weiter saniert werden, sodass spätestens im Jahre 2030 alle Heizungssysteme vollständig erneuerbar sind.

Alternative Wohnungsformen: Erfreulicherweise ist in den letzten Jahren die Energieeffizienz von Gebäuden gestiegen. Dieser Erfolg wurde leider durch eine Zunahme der Wohnungsfläche pro Person zunichte gemacht. Zur nachhaltigen Reduktion des Wohlflächenbedarfs und um Anreize für eine effizientere Nutzung bestehender öffentlicher Infrastruktur zu geben, fordern wir eine Lenkungsabgabe in Höhe von 2% des Bodenwertes. Ausserdem wünschen wir die Förderung alternativer Wohnungsformen, wie z.B. von intergenerationellem Wohnen, Clusterwohnen oder anderen Nischenwohnformen wie Hallenwohnen und das Ermöglichen von Mikrowohnungen, d.h. bedingter Verzicht auf Mindestgrössen und -höhen. Dass heute genossenschaftliches Wohnen statistisch energie- und platzeffizienter als konventionelles Wohnen ist, hängt nicht zuletzt mit mehr Mitspracherecht der Wohnenden bezüglich Nebenkosten (z.B. Heizkosten) zusammen. Da bei konventionellen Mietformen die Mietenden heute die gesamten Nebenkosten tragen, ist es für Eigentümer*innen nur mässig attraktiv, die Nebenkosten und damit die Umweltbelastung zu senken. Für Eigentümer*innen muss es attraktiver werden, die Nebenkosten gering zu halten und klimaneutrale bzw. energiepositive Immobilien zu erwerben und zu betreiben. Entsprechend sollten die Eigentümer*innen einen Teil der Nebenkosten bis zu einem gewissen Standard (GEAK A) selber tragen müssen.

Baukultur und Ausschreibungen: Damit die Baubranche klimaneutral werden kann, ist eine qualitativ hochstehende Baukultur essentiell, welche langlebige Bauten mit hoher gesellschaftlicher Akzeptanz fördert. Auch die Davos Deklaration von 2018 erkennt die Baukultur als wichtigen Wert an. Eine qualitativ hochstehende Baukultur ist eine möglichst faire, inklusive und partizipative Baukultur, die dadurch den Ideenwettbewerb fördert. Deshalb begrüssen wir Bestrebungen, bei Ausschreibungen durch die öffentliche Hand offene und transparente Verfahren nach SIA Standards durchzuführen.

1.10 Weitere Ideen im Bereich Gebäude und Infrastruktur

1.10.1 Begrünung der Fassaden
Die Fassaden von Gebäuden sollen vermehrt begrünt werden. Fassadenbegrünungen führen zu
besserer Luftqualität und werten das Stadtbild auf. Zudem kühlen sie das Haus an heissen
Tagen, welche in Zukunft öfter und stärker auftreten werden. Bei Neubauten soll deshalb auch
die Einplanung von Vorgärten gefördert werden.

1.10.2 Dachflächen besser nutzen
Viele Basler Dachflächen bergen ein enormes Potential. Sie könnten zum öffentlichen Raum
erklärt oder als Aufenthaltsraum genutzt werden, was mehr nutzbaren Raum in der Stadt
generieren würde. Alternativ können sie mit positiver Wirkung auf Mikroklima und Biodiversität
begrünt oder zur Stromerzeugung genutzt werden.

1.10.3 Obligatorische Modernisierungsvorsorge
Eigentümer*innen von ineffizienten Gebäuden sollen jedes Jahr einen Betrag zurücklegen
müssen, der allein für die energetische Sanierung ihres eigenen Gebäudes reserviert ist. Diese
Einzahlung ist steuerbefreit. Alle Gebäude der öffentlichen Hand sollen schnellstmöglich saniert
werden.